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   OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 13 U 69/02   

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https://dejure.org/2002,20945
OLG Oldenburg, 14.10.2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.10.2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2002 - 13 U 69/02 (https://dejure.org/2002,20945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen nach dem Weltpostvertrag (WPV) i.R.d. Verlusts von nach dem WPV tranportierten Wertbriefen; Rechtsnatur des WPV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltungsbereich der Haftungsbeschränkungen nach dem Weltpostvertrag (WPV) i.R.d. Verlusts von nach dem WPV tranportierten Wertbriefen; Rechtsnatur des WPV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • TranspR 2003, 241
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02

    Haftung der Deutschen Post AG bei Auslandswertpaketen wirksam auf die Wertangabe

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, daß die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (für den Weltpostvertrag ebenso BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 451, 453; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; BeckPostG-Komm/Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03

    Begrenzung der Haftung in der internationalen Paketbeförderung

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
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